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Erfreuliche Nachrichten: Kfz-GVO wird verlängert

Die EU-Kommission kündigte am Montag, 17. April 2023, an, dass die Ende des Jahres auslaufende Kfz-GVO um 5 Jahre verlängert wird. Somit haben auch freie Werkstätten das Recht auf Zugang zu fahrzeuggenerierten Daten. Das ist einer der wesentlichen Punkte in der neuen Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor.

Die Europäische Kommission hat am Montag bekannt gegeben, dass sie die Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor (Kfz-GVO) um fünf Jahre, also bis zum 31. Mai 2028, verlängert.

Des Weiteren werden die ergänzenden Leitlinien für den Kraftfahrzeugsektor aktualisiert. Diese sollen es „Unternehmen der Automobilbranche erleichtern, die Vereinbarkeit ihrer vertikalen Vereinbarungen mit den EU-Wettbewerbsvorschriften zu beurteilen, und gleichzeitig sicherstellen, dass Marktteilnehmer auf den Anschlussmärkten, einschließlich Werkstätten, weiterhin Zugang zu den für Reparatur und Wartung erforderlichen fahrzeuggenerierten Daten haben“, so die Erklärung der EU-Kommission.

Gleichberechtigung für freie Werkstätten

Durch die begrenzte Verlängerung könne die Kommission rechtzeitig auf mögliche Marktveränderungen reagieren, die sich beispielsweise aufgrund der Digitalisierung von Fahrzeugen, der Elektrifizierung und neuer Mobilitätsmuster ergeben können, hieß es in Brüssel.

In den aktualisierten ergänzenden Leitlinien wird präzisiert, dass von Fahrzeugsensoren generierte Daten ein wesentlicher Input für die Erbringung von Reparatur- und Wartungsdiensten sein können. Daher sollten autorisierte und unabhängige Werkstätten mit Blick auf Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gleichberechtigten Zugang zu diesen Daten haben. Die bestehenden Grundsätze für die Bereitstellung von technischen Informationen, Werkzeugen und Schulungen, die für Reparatur- und Wartungsdienste erforderlich sind, wurden ausdrücklich auf fahrzeuggenerierte Daten ausgeweitet.

Birner unterstützt die leistbare Mobilität in Österreich.

Trotz der Teuerungen, bedingt durch die Pandemie, Ukraine-Krise und der hohen Inflation, will Birner weiterhin für leistbare Mobilität sorgen und senkt ab sofort in verschiedenen Produktgruppen seine Preise. Diese Preisreduktionen sowie die hohe und schnelle Verfügbarkeit der Produkte sollen für Werkstätten und Autofahrer:innen leistbare Mobilität gewährleisten.

Bei folgenden Produkten wurde der Preis gesenkt:

  • SKF Radlager
  • Monroe Dämpfer
  • Bosch Filter
  • Autofit Batterien

Wichtiges Zeichen

„Als österreichischer Familienbetrieb fühlen wir uns verpflichtet mitzuhelfen, wo es geht. Wir wollen gerade in Krisenzeiten ein verlässlicher Partner bleiben!“, erklärt Franz Lettner, Geschäftsführer Birner GmbH, die Preissenkung. Durch rasche Entscheidungswege innerhalb des Unternehmens können wir unkompliziert gegen den Trend steuern. Dabei bleiben alle eingetragenen Rabatte unberührt!

Birner will damit in dieser schwierigen Zeit den Österreicher:innen helfen, weiterhin mobil zu bleiben. Durch die preisliche Entlastung wollen wir das Leben in der Krise etwas erleichtern.

Der NEXT Scan – die neueste Innovation von Birner

Die neueste Innovation aus dem Hause Birner ist gestartet – der NEXT Scan. Mit dem NEXT Scan ist es möglich neue Fahrzeugdaten ganz einfach via Smartphone in unserem NEXT-Katalog von Birner zu speichern. Man muss lediglich einmal den Zulassungsschein einscannen, in die Anwendung laden und schon wird das Fahrzeug im Katalog automatisch neu angelegt. Der große Vorteil ist, dass man beim nächsten Mal den Vorgang nicht wiederholen muss. Man kann mit dem NEXT Scan einen QR-Code auszudrucken, der am Fahrzeug angebracht wird. Dieser muss danach nur mit dem Handy gescannt werden. Dadurch laden sich die Daten automatisch und die Arbeit wird um ein Vielfaches erleichtert.

Der NEXT Scan ist die Innovation für den Arbeitsplatz für Kund:innen von Birner. Über unser Palme Cockpit gelangt man zur neuen App „Next Scan“. Dort hat man dann die Möglichkeit den NEXT Scan entweder den Next Scan direkt oder alternativ mittels QR-Code über das Mobiltelefon aufzurufen.

Scannen statt tippen

Man fotografiert einfach mit dem NEXT Scan den Zulassungsschein, ladet ihn in die Anwendung und schon wird ein neuer Vorgang im NEXT Katalog angelegt – und das innerhalb weniger Augenblicke. Um beim nächsten Mal nicht alles wiederholen zu müssen, druckt man mit dem NEXT Scan einfach einen QR-Code aus und bringt diesen am Auto an. Der QR-Code muss nur gescannt werden und schon laden sich alle gespeicherten Daten innerhalb von Sekunden in den Katalog. Man hat die Möglichkeit entweder den Zulassungsschein oder vorhanden QR-Code zu scannen.

Jetzt NEXT Scan starten, scannen und bestellen!

Änderung Verkauf von Batteriesäure oder Batterien mit beigepacktem Säurepack

Neue EU-Verordnung mit Gültigkeit ab 01.02.2021

Wie bereits mehrfach von der Industrie angekündigt, gibt es eine EU-Verordnung mit Gültigkeit ab 01.02.2021, welche den Verkauf von Batteriesäure regelt. Grund dafür sind „Ausgangstoffe für Explosivstoffe“. Demnach ist ab 01.02.2021 der Verkauf von Batteriesäure oberhalb einer Konzentrationsgrenze von 15% an Privatpersonen und nicht gewerbliche Endkunden verboten!

Das betrifft alle Batteriesäure und alle Batterien, bei denen das Säurepack mitgeliefert wird – ALLE zu erkennen an der Nummer UN 2796 in der Artikelbezeichnung.

Wenn man nun eine betroffene Batterie oder auch nur die Batteriesäure bei Birner erwerben möchte, ist es essentiell ein spezifisches Formular auszufüllen und zu unterschreiben. Ohne ausgefülltes Formular ist es nicht möglich die Produkte zu erwerben. Sie können das Formular sowohl im Voraus als auch direkt in der Filiale ausfüllen. Gerne steht Ihnen unser geschultes Personal für anfallenden Fragen zur Verfügung.

Erlaubt bleibt aber der Verkauf an B2C von bereits gefüllten Batterien, AGM / Gel-Batterien sowie Lithium (LiFEPo4) Batterien.

Mobil und sicher durch die Coronazeit

Wichtige Informationen und aktuelle Bestimmungen rund ums Thema Mobilität

Der Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich innerhalb weniger Monate weltweit zu einer Pandemie entwickelt. Die daraus resultierende Atemwegserkrankung COVID-19 bringt Gesundheitssysteme und die gesamte Weltwirtschaft an ihre Grenzen. Um die weitere Ausbreitung bestmöglich zu verhindern bzw. diese einzudämmen, ist in Österreich mit 17. November 2020 um 00:00 Uhr die COVID-19-Notmaßnahmenverordnung in Kraft getreten und bleibt (vorerst) bis einschließlich 6. Dezember 2020 aufrecht. Die 2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung wird voraussichtlich am 7. Dezember 2020 in Kraft treten und voraussichtlich bis inklusive 6. Jänner 2021 gültig sein.

Auch wenn es derzeit ganztägige Ausgangsbeschränkungen gibt, so ist das Verlassen des privaten Wohnbereichs doch unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Natürlich darf man Einkaufen gehen, um die notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens zu decken, oder zur Arbeit gehen. Dabei ist an allen öffentlichen Orten ein Mindestabstand von 1 Meter gegenüber Personen einzuhalten, die nicht im selben Haushalt leben. In öffentlichen, geschlossenen Räumen ist der Mindestabstand einzuhalten und es muss zusätzlich noch ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. In öffentlichen Verkehrsmitteln und in Flugzeugen sowie den dazugehörigen U-Bahn-Stationen, Bahnsteigen, Haltestellen, Bahnhöfen und Flughäfen und deren Verbindungsbauwerken muss ebenfalls ein eng anliegender Mund-Nasen-Schutz getragen sowie ein Abstand von mindestens 1 Meter eingehalten werden. Vom Mindestabstand kann ausnahmsweise abgewichen werden, wenn beispielsweise beim Ein- und Aussteigen die Einhaltung des Mindestabstandes nicht möglich ist.

Wer nicht das Privileg genießt im Supermarkt ums Eck einkaufen zu können oder für den Arbeitsweg auf ein Auto angewiesen ist, für den ergeben sich die Fragen was derzeit erlaubt bzw. notwendig oder gar verboten ist.

Wir möchten Ihnen helfen weiterhin mobil und gesund zu bleiben und haben deshalb die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:

Fahrzeug reinigen oder doch desinfizieren?

Hygiene und Sauberkeit sind zurzeit wichtiger denn je. Abstand halten und regelmäßiges Händewaschen ist oberstes Gebot, um das Risiko der Ansteckung bzw. Verbreitung zu minimieren. Wer sich zudem ein Auto – egal ob den eigenen, den Miet-, Carsharing- oder Dienstwagen – mit anderen, wechselnden Personen teilt, sollte dem Fahrzeug in puncto Reinigung ebenso viel Aufmerksamkeit schenken wie der eigenen Handhygiene.

Beim Reinigen bzw. Desinfizieren des Fahrzeuges sollten alle Oberflächen bedacht werden, die bewusst oder unbewusst mit den Händen in Kontakt kommen – wirklich alle:

  • Lenkrad
  • Schaltknüppel
  • Handbremse
  • Komplettes Armaturenbrett
  • alle Griffe, Hebel, Schalter (innen und auße
  • 3,1n)
  • Touchscreen
  • Armstützen
  • Rückspiegel
  • Türrahmen
  • Kofferraumklappe
  • Sicherheitsgurtclips
  • Autoschlüssel

Wichtig vor der Reinigung: Müll raus

Nicht selten ist das Auto ein fahrender Mülleimer. Benutzte Taschentücher, leere Dosen, alte Verpackungen mit und ohne Essensreste und sonstigen Unrat vor der Reinigung entsorgen, denn auch hier können sich Viren festsetzen und über mehrere Tage überleben.

Spezielle Desinfektionsmittel sind für die Reinigung aber nicht von Nöten. Es reichen die herkömmlichen Autopflegemittel, die auch sonst für die Fahrzeugreinigung verwendet werden, denn sie haben eine Viren zerstörende Wirkung. Auf normale Handseife oder Spülmittel kann ebenso zurückgegriffen werden. Diese basischen Reiniger beseitigen Viren und Bakterien genauso wie beim Händewaschen. Außerdem sind sie derart mild beschaffen, dass sie empfindliche Leder- oder Kunststoffoberflächen nicht angreifen.

Wer trotzdem sein Fahrzeug mit Desinfektionsmittel behandeln möchte, sollte dies aber vorher an einer unauffälligen Stelle testen, da der enthaltene hochprozentige Alkohol an empfindlichen Oberflächen Flecken oder Versprödungen hinterlassen kann. Zu beachten ist außerdem, dass Desinfektionsmittel keinen Schmutz entfernen, eine gründliche Reinigung bleibt einem somit nicht erspart.

Egal welche der genannten Reinigungsmittel zum Einsatz kommen, wichtig ist, dass diese nach dem Auftragen lange genug einwirken können. Abschließend sollten diese dann wieder mit einem feuchten Tuch entfernt werden. Zu guter Letzt alle Tücher und Schwämme gründlich ausspülen und bei mindestens 60 Grad waschen. Und natürlich: Händewaschen vor und nach der Reinigung!

Mund-Nasen-Schutz auch beim Autofahren?

Das Tragen einer Schutzmaske beim Autofahren ist prinzipiell nicht verpflichtend, außer es befinden sich haushaltsfremde Personen im Fahrzeug. In diesem Fall muss auch beim Autofahren eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende, eng anliegende, mechanische Schutzvorrichtung getragen werden.

Die Verpflichtung zum Tragen eines eng anliegenden Mund-Nasen-Schutzes gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr und Personen, denen aus gesundheitlichen Gründen das Tragen der Vorrichtung nicht zugemutet werden kann. Letztere dürfen auch eine nicht eng anliegende, aber den Mund- und Nasenbereich vollständig abdeckende mechanische Schutzvorrichtung tragen.

Was muss bei Fahrgemeinschaften/Taxis beachtet werden?

Bei der gemeinsamen Benutzung von Kraftfahrzeugen durch Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, dürfen in jeder Sitzreihe einschließlich dem Lenker nur zwei Personen befördert werden. Das Tragen eines eng anliegenden Mund-Nasen-Schutzes ist dabei verpflichtend.

Darf ich mein Auto in die Kfz-Werkstatt bringen?

Ja, das ist erlaubt. Kfz-Werkstätten haben weiterhin geöffnet, um auch Ihre Mobilität sicherzustellen.

Ich muss mir vorübergehend ein Auto ausleihen – geht das?

Ja, das ist möglich. Auch der Autoverleih bleibt geöffnet.

Ist es möglich mein Fahrzeug zu tanken?

Tankstellen und Stromtankstellen haben ebenfalls weiterhin geöffnet. Sie zählen auch zu den Geschäften bzw. Einrichtungen, die von den vorgezogenen Ladenschlusszeiten ausgenommen sind. Das heißt, dass in Tankstellen auch nach 19 Uhr noch eingekauft werden kann.

Darf ich für eine Dienstreise ins benachbarte Ausland fahren?

Das österreichische Außenministerium rät generell von allen nicht notwendigen Reisen ins Ausland ab und weist darauf hin, dass weiterhin mit Einschränkungen des Flug- und Reiseverkehrs sowie Quarantänemaßnahmen in zahlreichen Ländern zu rechnen ist.

Die Bestimmungen in den Nachbarländern bezüglich der Einreise aus Österreich können sich aufgrund der Situation aktuell auch kurzfristig ändern. Sollte ein Grund für eine Fahrt ins Ausland vorliegen, empfiehlt der ÖAMTC, sich individuell und kurzfristig über die aktuelle Situation bei der Service-Hotline des Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten unter der Telefonnummer +43 (0) 50 11 50-0 zu informieren. Gleiches gilt für Reisen aus beruflichen Gründen.

Für alle weiteren Details zur Ausgangsbeschränkung informiert das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf der Webseite:
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html