Abgrenzung der unterschiedlichen Batteriearten

Die österreichische Batterienverordnung, BGBl. II Nr. 159/2008, idF BGBl. II Nr. 109/2015, unterscheidet drei verschiedene Batteriearten: Gerätebatterien, Fahrzeugbatterien und In-dustriebatterien. Für diese Arten gelten jeweils unterschiedliche Regelungsinhalte, weshalb eine Abgrenzung möglichst exakt vorzunehmen ist:

  1. Gerätebatterien

Unter Gerätebatterien versteht die Verordnung alle gekapselten Batterien, die von Durch-schnittspersonen problemlos in der Hand gehalten werden können, sowie Industriebatte-rien, die in Elektro- und Elektronikgeräten für private Haushalte Verwendung finden.

Darunter fallen z.B.

  • Monozellenbatterien (z.B. vom Typ AA oder AAA)
  • Sonstige Batterien für Mobiltelefone, tragbare Computer, schnurlose Elektrowerk-zeuge, Spielzeuge und Haushaltsgeräte wie elektrische Zahnbürsten, Rasierer und tragbare Staubsauger; sowie für vergleichbare Geräte („dual use“) in Schulen, Ge-schäften, Restaurants, Flughäfen, Büros und Krankenhäusern
  • Industriebatterien, die in Elektro- und Elektronikgeräten für private Haushalte Ver-wendung finden (z.B. Akkus für E-Bikes oder für Rollstühle). Diese gelten als Gerä-tebatterien, um deren Sammlung und Finanzierung sicherzustellen.

Auch Knopfzellen, das sind kleine runde Batterien, deren Durchmesser größer ist als ihre Höhe und die für besondere Verwendungszwecke wie Hörgeräte, Armbanduhren, kleine tragbare Geräte oder zur Reservestromversorgung bestimmt sind, fallen unter den Begriff der Gerätebatterien.

  1. Fahrzeugbatterien

Fahrzeugbatterien sind Batterien für den Anlasser, die Beleuchtung oder die Zündung von Fahrzeugen; Batterien, die nach Typ oder Bauart in Fahrzeugen als Fahrzeugbatterien Ver-wendung finden, gelten als Fahrzeugbatterien.

Abgrenzung der Batteriearten (V 2.0) November 2017

  1. Industriebatterien

Industriebatterien sind Batterien, die für industrielle oder gewerbliche Zwecke bestimmt sind, wie z.B. Batterien für

  • die Not- oder Reservestromversorgung in Krankenhäusern, Flughäfen oder Büros,
  • den Einsatz in Zügen oder Flugzeugen,
  • Offshore-Bohrinseln oder Leuchttürme,
  • die ausschließliche Nutzung für tragbare Inkassogeräte in Geschäften und Restau-rants, Strichcodelesegeräte in Geschäften, professionelle Videotechnik für Fernseh-sender und Studios, Gruben- und Taucherlampen an Helmen von Bergleuten und Be-rufstauchern,
  • Sicherheitssysteme von elektrisch betätigten Türen, mit denen das Blockieren der Tür oder das Einklemmen von Personen verhindert werden soll,
  • unterschiedlichste Geräte in der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik,
  • die Verwendung bei Solarmodulen sowie weiteren fotovoltaischen und sonstigen Anwendungen im Bereich der erneuerbaren Energien (stationäre Speicher),
  • Fahrzeuge mit Elektroantrieb, wie Autos, Flughafenfahrzeuge, Flurförderzeuge (zB Stapler) und FTS-Fahrzeuge (Führerlose Transportsysteme, wie sie z.B. in großen La-gern Verwendung finden).