Neue EU-Verordnung für Klimagaslieferungen

Klimagas

Wichtige Information zur Bezugsberechtigung für Kältemittel / VO (EU) Nr. 517/2014 Art. 6 Absatz 3.

Aufgrund der am 01.01.2015 in Kraft getretenen EU-Verordnung erfolgt die Auslieferung des Kältemittels R134a nur gegen Vorlage eines EU-Sachkundennachweises. Senden Sie uns den EU-Sachkundennachweis Ihrer Servicemitarbeiter schnell und unkompliziert per E-Mail an klimasachkundennachweis@birner.at.