Besonderheiten der elektromechanischen Feststellbremse

Die elektromechanische Feststellbremse oder elektrische Parkbremse bzw. elektronische Handbremse kommt in immer mehr Fahrzeugmodellen zum Einsatz.

Neben ihrer herkömmlichen Funktion, das Auto gegen Wegrollen zu sichern, erfüllt sie natürlich auch die gesetzliche Anforderung, ein zweites, unabhängiges Bremssystem an Bord zu haben. Darüber hinaus bieten die verschiedenen Systemvarianten der elektromechanischen Feststellbremse weitere (Komfort-) Funktionen wie etwa eine dynamische Notbremsfunktion, einen adaptiven Anfahrassistenten und eine Bremsbelagverschleißkontrolle. Für die Werkstatt ergeben sich gegenüber herkömmlichen Feststellbremsen Änderungen sowohl im Prüfablauf als auch bei der Reparatur von Systemen mit elektromechanischer Feststellbremse.

Fehlersuche
Zur Fehlersuche ist die Bremsanlage zuerst auf dem Bremsprüfstand zu testen. Hier wird erkannt, ob die elektromechanische Feststellbremse gar nicht oder nur eingeschränkt funktioniert. Je nach System sind unterschiedliche Punkte zu beachten.
Wichtig ist, dass die Prüfung ausschließlich mit einem Rollenbremsprüfstand durchgeführt werden kann, ein Plattenprüfstand kommt nicht in Frage. Zudem ist zu berücksichtigen, dass das Auto bei der Prüfung aus den Rollen herausspringen kann.
Als Nächstes folgt eine Sichtprüfung der „üblichen Verdächtigen“ wie Bremsbeläge, Leitungen bzw. allenfalls Seilzüge. In einem nächsten Schritt sollte die Mechanik geprüft werden: Je nach System kann der Schließvorgang der Bremse hör- oder an entsprechender Stelle sichtbar sein.

Diagnosegerät erforderlich
Wenn anhand der Sichtprüfung und der Kontrolle der Mechanik keine Fehler festgestellt werden können bzw. wenn die Stellmotoren oder Betätigungseinheiten gar nicht angesteuert werden, ist es Zeit, den Fehler in der Elektronik und Steuerung zu suchen. Mit einem entsprechenden Diagnosegerät kann der Fehlerspeicher ausgelesen werden. Und je nach Gerät können mit Hilfe der Ist-Werte die Schaltzustände einzelner Bauteile dargestellt werden. Unter Umständen ist auch eine Stellglieddiagnose möglich, bei der die Bauteile angesteuert und auf ihre Funktion hin getestet werden können.
Zur Diagnose und falls eine Reparatur der elektromechanischen Feststellbremse nötig ist, sind selbstverständlich die Reparaturanleitungen, Prüfwerte, Anzugsdrehmomente usw. des Fahrzeugherstellers zu beachten. Und wie immer ist der Fehlerspeicher nach ausgeführter Reparatur zu löschen. Abschließend wird eine weitere Funktionsprüfung auf dem Rollenbremsprüfstand durchgeführt.

Nur mit Diagnosegerät
Je nach System der elektromechanischen Feststellbremse können selbst einfache Arbeiten wie der Wechsel der Bremsbeläge nur mit Hilfe eines entsprechenden Diagnosegeräts ausgeführt werden. Dabei muss die Feststellbremsanlage vor dem Ausbau und nach dem Einbau der Beläge mittels Diagnosegerät in eine Grundeinstellung gebracht werden. Allenfalls muss zudem die Belagstärke der neuen Beläge „angelernt“ bzw. mittels Diagnosegerät ins System eingegeben werden.

Mechanische Notentriegelung
Bei einem Ausfall des Systems mit „angezogener“ elektromechanischer Feststellbremse soll auch der Fahrer in der Lage sein, die Bremse mittels einer Notfallentriegelung zu „lösen“. In der Regel befinden sich deshalb entsprechende mechanische Betätigungshebel etc. im Bordwerkzeug, und das genaue Vorgehen ist in der Betriebsanleitung des Autos beschrieben. Wichtig ist, dass das System nach einer Notentriegelung auf jeden Fall neu initialisiert werden muss – auch dies erfolgt gemäß den Fahrzeugherstellerangaben.